ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

  • DEFINITIONEN

In diesen Bedingungen und in jedem sich daraus ergebenden Vertrag bezeichnet "Käufer" das Unternehmen von Ascent Aerospace, das den Auftrag erteilt (gegebenenfalls durch einen Geschäftsbereich). "Verkäufer" bezeichnet die Person oder Einrichtung, an die diese Bestellung gerichtet ist. "Bestellung" bezeichnet diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die Bestellung oder den Kaufvertrag und alle zusätzlichen vom Käufer erstellten Dokumente, die als Teil der Bestellung eingereicht werden oder auf die darin verwiesen wird. "Waren" bedeutet alle lieferbaren Waren, Artikel, Produkte, Werkzeuge, Materialien oder Dienstleistungen oder andere in dieser Bestellung beschriebene Liefergegenstände. Der Begriff "Annahme" wird in diesen Bedingungen verwendet, wenn es um die Annahme und/oder Ablehnung von Waren geht. Käufer und Verkäufer können hier auch als "Partei" oder gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden.

  • AUFTRAGSGENEHMIGUNG UND -BEDINGUNGEN

Dieser Auftrag, der durch Bezugnahme diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen und alle anderen auf der Vorderseite des Auftrags dargelegten Bedingungen und Bestimmungen enthält, stellt das Angebot des Käufers zum Kauf der in diesem Auftrag genannten Waren dar. Die Annahme dieses Angebots ist streng auf die in dieser Bestellung genannten Bedingungen beschränkt. Sofern der bevollmächtigte Beschaffungsvertreter des Käufers dem nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, gilt die Bestätigung des Verkäufers, die Annahme der Zahlung oder der Beginn der Leistung als schlüssiger Beweis für die Annahme dieser Bestellung in ihrer schriftlichen Form. Der Käufer widerspricht hiermit allen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in der Annahme des Verkäufers enthalten sind. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des bevollmächtigten Beschaffungsbeauftragten des Käufers dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, die über die Bedingungen der Bestellung hinausgehen. Arbeiten, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Bevollmächtigten des Käufers ausgeführt werden, werden nicht bezahlt.

  • ABTRETUNG UND UNTERAUFTRAGSVERGABE

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers kann der Verkäufer weder diesen Auftrag noch irgendwelche Rechte aus diesem Auftrag abtreten noch irgendwelche Pflichten übertragen, weder freiwillig noch unfreiwillig. Jeder Versuch, solche Rechte abzutreten oder solche Pflichten ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers zu übertragen, ist unwirksam. Eine solche Zustimmung gilt nicht als Verzicht auf oder Beeinträchtigung des Rechts des Käufers auf Ausgleich und/oder Verrechnung von Forderungen, die sich aus diesem oder anderen Geschäften mit dem Verkäufer, seinen Abteilungen, verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften ergeben, oder auf die Beilegung oder Regelung von Angelegenheiten mit dem Verkäufer ohne Benachrichtigung der Abtretungsempfänger. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers keine Unteraufträge für die Lieferung von vollständigen oder im Wesentlichen vollständigen Artikeln gemäß diesem Auftrag vergeben.

  • QUALITÄTSSYSTEM

Der Verkäufer hat ein Qualitätskontrollsystem einzurichten und aufrechtzuerhalten, das für den Käufer in Übereinstimmung mit den in diesem Auftrag festgelegten Qualitätsbedingungen akzeptabel ist. Der Verkäufer muss dem Käufer und den Kunden des Käufers den Zugang zu den Einrichtungen des Verkäufers (einschließlich der Einrichtungen der Unterauftragnehmer des Verkäufers) gestatten, damit der Käufer alle Verfahren, Praktiken, Prozesse und damit zusammenhängenden Dokumente überprüfen kann, um die Annehmbarkeit festzustellen. Das Qualitätssicherungssystem des Verkäufers ist so zu gestalten und zu erproben, dass Ausschuss vermieden wird und das Ziel von Null-Fehlern angestrebt wird. Das Qualitätssicherungssystem muss Prozesskontrollen umfassen, die eine regelmäßige oder kontinuierliche Inspektion und Überprüfung aller kritischen Parameter oder Vorgänge während des gesamten Herstellungsprozesses ermöglichen. Der Verkäufer verpflichtet sich, mindestens zehn (10) Jahre lang Qualitätsaufzeichnungen wie Materialspezifikationen, Chargennummern und Endabnahmeprotokolle aufzubewahren.

  • QUALITÄT

Der Verkäufer garantiert, dass die Waren allen geltenden Beschreibungen und Spezifikationen entsprechen und frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind (mit Ausnahme der Konstruktion des Käufers). Abweichungen von den Anforderungen der Bestellung sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers nicht zulässig. Der Käufer hat das Recht, die Waren vor der Abnahme zu inspizieren und zu testen, sofern diese Inspektion und dieser Test innerhalb einer angemessenen Frist oder wie in den Spezifikationen vorgesehen durchgeführt werden. Der Käufer kann alle Waren zurückweisen, die nicht mit den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder Beschreibungen übereinstimmen. Der Verkäufer trägt die Kosten für die Inspektion und Prüfung aller zurückgewiesenen Waren sowie die Kosten für den Rücktransport. Alle zurückgewiesenen Waren, die der Käufer bis zur Verfügung des Verkäufers aufbewahrt, gehen auf das Risiko des Verkäufers. Auf Verlangen des Käufers repariert oder ersetzt der Verkäufer (auf eigene Kosten) alle oder Teile der unter diesen Auftrag fallenden Waren, die sich innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum der Inbetriebnahme, spätestens jedoch achtzehn (18) Monate ab dem Versanddatum, als fehlerhaft in Bezug auf Konstruktion, Material oder Verarbeitung erweisen.

  • GARANTIE

Der Verkäufer garantiert, dass alle im Rahmen dieses Auftrags gelieferten Waren (i) neu und unbenutzt sind; (ii) von zufriedenstellender und handelsüblicher Qualität sind; (iii) für ihren Zweck geeignet sind; (iv) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind; (v) den geltenden Spezifikationen, Mustern, Zeichnungen und Beschreibungen oder anderen Anforderungen entsprechen und, falls sie vom Verkäufer entworfen wurden, frei von Konstruktionsfehlern sind; und (vi) frei von Materialien sind, die gefährlich oder schädlich für Organismen sind oder sein können oder eine besondere Handhabung oder Behandlung erfordern, es sei denn, der Käufer stimmt dem ausdrücklich zu. Der Käufer kann Waren, die diesen Garantien nicht entsprechen, zurückweisen. Der Käufer kann nach seiner Wahl die zurückgewiesenen Waren auf Risiko und Kosten des Verkäufers behalten oder sie auf Kosten des Verkäufers an das Werk des Verkäufers zurücksenden. Das Versäumnis des Käufers, in einem oder mehreren Fällen auf die Erfüllung einer der Bestimmungen dieses Auftrags zu bestehen, kann in keiner Weise als Verzicht auf die Einhaltung dieser Bestimmungen in der Zukunft ausgelegt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, mangelhafte Waren auf eigene Kosten unverzüglich und unbeschadet anderer Rechte des Käufers nach dessen Ermessen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Abnahme oder gemäß einer zwischen den Parteien getroffenen und schriftlich dokumentierten Vereinbarung zu ersetzen oder zu reparieren. Wenn der Verkäufer nicht unverzüglich Maßnahmen zur Behebung eines solchen Mangels oder Schadens ergreift und der Mangel oder Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird, kann der Käufer die Waren auf Risiko und Kosten des Verkäufers ersetzen oder reparieren. Der Verkäufer garantiert, dass das Eigentum an den Waren, die dem Käufer übertragen werden, gut ist und dass dieses Eigentum dem Käufer frei und unbelastet von allen Sicherheitsinteressen, Pfandrechten oder anderen Belastungen übertragen wird. Alle Garantien gelten für den Käufer und dessen Kunden.

  • INSTALLATION UND ARBEIT

Soweit eine der Waren die Dienste einer Aufsichtsperson, eines Sachverständigen oder einer anderen mit dem Verkäufer verbundenen oder von ihm beschäftigten Person ("Sachverständiger") im Zusammenhang mit der Installation, der Einstellung, der Reparatur, dem Austausch oder anderen an den Waren durchzuführenden Dienstleistungen erfordert, erklärt sich der Verkäufer bereit, den Sachverständigen kostenlos zur Verfügung zu stellen, sofern nicht anders angegeben. Der Sachverständige gilt bei der Erbringung der Dienstleistungen nicht als Vertreter oder Mitarbeiter des Käufers. Der Verkäufer übernimmt die alleinige Verantwortung für die Handlungen und Unterlassungen des Sachverständigen sowie die Haftung für alle Steuern und Abgaben, die durch Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht auferlegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lohn-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und andere Steuern.

  • TRANSPORTKOSTEN

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, (a) dürfen die dem Käufer vom Verkäufer gesondert in Rechnung gestellten Transportkosten in keinem Fall die niedrigsten gesetzlichen Frachtkosten für den zum Versanddatum angegebenen Spediteur oder Transportweg übersteigen, und (b) dürfen die dem Käufer vom Verkäufer zugestandenen Transportkosten nicht unter den vom Käufer tatsächlich gezahlten Frachtkosten liegen, oder, wenn der Käufer den Transport durchführt, müssen diese Zuschläge den Frachtkosten entsprechen, die für eine gleichartige Beförderung durch einen gewöhnlichen Spediteur erhoben worden wären.

  • VERPACKUNGS- UND VERSANDANWEISUNGEN

Sofern nicht anders angegeben, muss jede Verpackung nummeriert und mit der Bestellnummer des Käufers, der Lagernummer, dem Inhalt und dem Gewicht gekennzeichnet sein und einen Einzelpackzettel, Material- und Prüfzertifikate, Qualitätszertifikate einschließlich einer Konformitätsbescheinigung, Spezifikationen und andere anwendbare Dokumente enthalten, die gemäß den Bedingungen der Bestellung erforderlich sind und die alle eindeutig der Bestellung des Käufers zugeordnet werden können. Es werden keine Gebühren für Verpackung, Kisten, Expressfracht oder Transport erhoben, es sei denn, dies ist in dieser Bestellung angegeben. Der Verkäufer muss Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der in dieser Bestellung festgelegten Anforderungen an die Konservierung, Verpackung und den Versand zu gewährleisten. Der Preis schließt alle Kosten für die Verpackung und den Transport zum Lieferort (DAP) ein. Die Verpackung von gefährlichen Stoffen muss allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

  • LIEFERUNG

Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen erfolgt die Lieferung in strikter Übereinstimmung mit dem Lieferplan, den geltenden Spezifikationen, Mengen und Terminen, die in diesem Auftrag festgelegt sind. Der Käufer behält sich das Recht vor, Überlieferungen und vorzeitige Lieferungen auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden. Der Verkäufer haftet für alle Lager-/Behandlungskosten, die infolge von Überlieferungen und vorzeitigen Lieferungen entstehen. Wenn sich abzeichnet, dass der Verkäufer den Liefertermin nicht einhalten kann, hat er den Käufer unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Verzögerung so weit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren, einschließlich des Aufwands für Premium-Zeit und den schnellsten Transport. Alle zusätzlichen Kosten, die durch diese Anforderungen verursacht werden, gehen zu Lasten des Verkäufers. Die Zeit ist von entscheidender Bedeutung. Wenn der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die geforderten Liefertermine einzuhalten, ausgenommen eine vom Käufer angeordnete Änderung, hat der Käufer die Möglichkeit, (a) diesen Auftrag wegen Nichterfüllung zu kündigen und/oder (b) diesen Auftrag oder einen Teil davon aus anderen Quellen als dem Verkäufer zu erfüllen und die Auftragsmengen des Verkäufers entsprechend zu reduzieren, ohne dass sich der Stückpreis erhöht, ohne dass dem Käufer eine Vertragsstrafe entsteht; und/oder (c) die verspätete Lieferung zu akzeptieren und vom Verkäufer alle angemessenen Kosten zurückzufordern, die dem Käufer allein durch die verspätete Lieferung des Verkäufers entstanden sind, wobei die Kosten für den Artikel nicht überschritten werden dürfen; und/oder (d) vom Verkäufer einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von einem Prozent (1 %) des Auftragswerts für jede Woche oder Teilwoche, in der der Verkäufer die Waren nicht liefert, bis zu zehn Prozent (10 %) des Gesamtwerts des Auftrags zu verlangen. . Diese Bedingung schränkt die Rechte des Käufers gemäß der hierin enthaltenen Verzugsklausel nicht ein, und die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes hat keine Auswirkungen auf andere Schadenersatzansprüche. Der Verkäufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass dieser Betrag eine angemessene Schätzung der zu erwartenden Verluste und Schäden des Käufers darstellt und als pauschalierter Schadenersatz und nicht als Vertragsstrafe gezahlt und entgegengenommen wird. Alle Parteien stimmen ausdrücklich zu, dass die Zeit ein wesentliches Element dieses Auftrags ist und bleibt, und keine Handlung des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Änderungen dieses Auftrags oder die Annahme verspäteter Lieferungen, stellt einen Verzicht auf diese Bestimmung dar.

  • ÄNDERUNGEN DURCH DEN KÄUFER

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, in diesen Auftrag alle überarbeiteten Klauseln oder zusätzlichen Klauseln aufzunehmen, die der Käufer nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält, damit er die Bestimmungen des übergeordneten Vertrags und dessen Änderungen einhalten kann. Darüber hinaus hat der Käufer das Recht, jederzeit Änderungen an den Zeichnungen, Entwürfen, Spezifikationen, Mengen, Lieferplänen, Versand- oder Verpackungsmethoden und dem Ort der Inspektion, Abnahme und/oder dem Lieferort eines jeden Artikels in diesem Auftrag vorzunehmen, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, daran gebunden zu sein. Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Käufer schriftlich genehmigt wurden. Führen solche Änderungen zu einer Verzögerung oder zu höheren oder niedrigeren Kosten für den Verkäufer, so hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und über eine angemessene Anpassung zu verhandeln, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer in jedem Fall mit der Ausführung der Arbeiten oder Dienstleistungen oder der Lieferung der im Rahmen dieses Auftrags vertraglich vereinbarten Artikel in der geänderten Form sorgfältig fortfährt. Ein Anspruch des Verkäufers auf eine solche angemessene Anpassung ist nur dann gültig, wenn er innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach dem Datum der Änderungsmitteilung schriftlich beim Käufer eingereicht wird, zusammen mit einem Kostenvoranschlag für die sich aus dieser Änderung ergebenden Kosten. Das technische Personal des Käufers kann von Zeit zu Zeit dem Personal des Verkäufers in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrages zu liefernden Waren Unterstützung leisten, technischen Rat erteilen oder Informationen mit ihm austauschen. Ein solcher Informations- oder Beratungsaustausch ermächtigt den Verkäufer jedoch nicht, die vertragsgegenständlichen Waren oder die Vertragsbestimmungen zu ändern, und eine solche Änderung der Waren oder der Vertragsbestimmungen ist für den Käufer nur dann verbindlich, wenn sie als vom Käufer schriftlich angeordnete Änderung aufgenommen wird.

  • ÄNDERUNGEN DURCH DEN VERKÄUFER

In jedem Angebot oder Vorschlag wird der Käufer über tatsächliche oder vorgeschlagene Änderungen der Rohstoffrezeptur oder des Verfahrens im Vergleich zu dem, was der Verkäufer dem Käufer zuvor geliefert hat, informiert. Wurde vom Verkäufer kein formelles Angebot erstellt, hat der Verkäufer den Käufer vor der Annahme oder Bestätigung der Bestellung des Käufers über solche Änderungen zu informieren. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung hat der Käufer das Recht, den Auftrag ohne Haftung zu kündigen.

  • BESCHAFFUNGSKONTROLLE

Der Verkäufer muss seine Unterlieferanten überprüfen, um sicherzustellen, dass (a) alle Qualitätsanforderungen der Bestellung des Käufers weitergegeben und erfüllt werden; (b) nur vom Käufer benannte Quellen für spezielle Verfahren verwendet werden, wenn dies vertraglich vorgeschrieben ist, und (c) dem Käufer Qualitätssicherungsunterlagen einschließlich Testdaten und Materialzertifizierungen des Herstellers zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung vom Käufer benannter Quellen entbindet den Verkäufer nicht von der Verpflichtung, alle Produktanforderungen zu erfüllen. Sofern der Käufer nichts anderes verlangt, müssen die Rechnungen (a) den in dieser Bestellung genannten Bedingungen entsprechen, (b) für jede Lieferung gesondert ausgestellt werden, (c) sich auf nicht mehr als eine Bestellung beziehen und (d) die Bestellnummer des Käufers enthalten.

  • PREIS

Der für die Waren zu zahlende Preis ist der in der Bestellung angegebene Preis. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Vertragspreis ein Festpreis und schließt die Kosten und das Risiko der Lieferung an den Standort des Käufers ein.

  • ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNGEN

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die Zahlungsbedingungen auf der Vorderseite der Bestellung angegeben. Der Käufer ist berechtigt, im Wege der Aufrechnung, Gutschrift oder Gegenforderung Beträge einzubehalten, die dem Käufer aufgrund von Gewährleistungsansprüchen, der Nichtlieferung von Waren durch den Verkäufer gemäß der Bestellung oder der Zurückweisung der vom Verkäufer in Rechnung gestellten Waren durch den Käufer zustehen. Sofern der Käufer nichts anderes verlangt, müssen die Rechnungen (a) den in diesem Auftrag genannten Bedingungen entsprechen, (b) für jede Lieferung gesondert ausgestellt werden, (c) sich auf nicht mehr als einen Auftrag beziehen und (d) die Auftragsnummer des Käufers enthalten.

  • VERLETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Der Verkäufer garantiert und sichert zu, dass die vom Verkäufer verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen, wozu unter anderem Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Handelsmarken oder Geschäftsgeheimnisse gehören. Für den Fall, dass der Käufer von einer Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird oder auf andere Weise daran gehindert wird, die gelieferten Waren zu nutzen, hat der Verkäufer den Käufer und dessen Kunden von allen Schäden, Kosten, Verlusten, Änderungen oder Ausgaben freizustellen und zu verteidigen (nach Wahl des Käufers), und Anwaltskosten, die infolge einer solchen Verletzung oder vermeintlichen Verletzung entstanden sind, freizustellen, und der Verkäufer wird alle rechtlichen Schritte, die zum Schutz des Käufers erforderlich sind, auf Risiko und Kosten des Verkäufers durchführen, und der Verkäufer wird nach seiner Wahl unverzüglich entweder (a) die Beendigung der einstweiligen Verfügung erwirken und dem Käufer das Recht verschaffen, diese Waren ohne jegliche Verpflichtung oder Haftung zu nutzen; (b) die genannten Waren durch nicht rechtsverletzende Waren ersetzen oder sie so verändern, dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind, und zwar auf Kosten des Verkäufers und zur Zufriedenheit des Käufers; oder (c) die genannten Waren auf Kosten des Verkäufers entfernen und dem Käufer den an den Verkäufer gezahlten Betrag zurückerstatten.

  • GESCHÜTZTE INFORMATIONEN

Sofern in diesem Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, sind alle Zeichnungen, Entwürfe, Matrizen, Muster, Werkzeuge, Druckplatten und andere Gegenstände, die in Verbindung mit der Herstellung der Waren verwendet werden und die vom Verkäufer in Erfüllung dieses Auftrags erstellt oder konstruiert werden oder die vom Käufer für die spezifische Verwendung durch den Verkäufer im Rahmen dieses Auftrags zur Verfügung gestellt werden, Eigentum des Käufers und sind vom Verkäufer vertraulich zu behandeln. Alle diese Gegenstände sind in geeigneter Weise als Eigentum des Käufers zu kennzeichnen und zu markieren, dürfen vom Verkäufer nur für diesen Auftrag verwendet werden und sind vom Verkäufer im Namen des Käufers in Höhe ihres vollen Wiederbeschaffungswertes, wie vom Käufer festgelegt, zu versichern. Der Verkäufer darf das Eigentum des Käufers nicht vervielfältigen, verwenden oder offenlegen, es sei denn, dies ist für die Ausführung dieses Auftrags erforderlich oder mit dem Käufer schriftlich vereinbart. Der Käufer gilt als derjenige, für den das Werk zum Zwecke der Urheberschaft an jedem urheberrechtsfähigen Werk, das der Verkäufer gemäß diesem Auftrag geschaffen hat, erstellt wurde. Alle Informationen, die der Verkäufer dem Käufer in Bezug auf den Entwurf, die Herstellung, den Verkauf oder die Verwendung der Waren offenlegt, gelten als vom Verkäufer als Teil der vom Käufer für diesen Auftrag gezahlten Gegenleistung offengelegt, und der Verkäufer kann aufgrund der Verwendung oder Offenlegung dieser Informationen durch den Käufer keine Ansprüche gegenüber dem Käufer geltend machen.

  • VERSICHERUNG

Nach Annahme eines Auftrags kann der Käufer vom Verkäufer verlangen, auf seine Kosten eine allgemeine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die die Entschädigungsverpflichtungen des Verkäufers in der vom Käufer genehmigten Höhe abdeckt. Darüber hinaus muss der Verkäufer vor Beginn von Arbeiten auf Grundstücken, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers oder einer Partei befinden, auf deren Grundstücken die Waren installiert werden, auf seine Kosten eine Arbeiterunfallversicherung und eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in der vom Käufer genehmigten Höhe abschließen und aufrechterhalten. Für alle Versicherungen muss der Verkäufer dem Käufer schriftliche Bescheinigungen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass (a) die geforderte Versicherung bei einem Versicherer mit einem Rating von mindestens B+, Best & Co. abgeschlossen wurde und (b) der Käufer mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung schriftlich über die Kündigung informiert wurde. Auf Verlangen des Käufers muss der Verkäufer den Käufer als zusätzlichen Schadenzahlungsempfänger in jeder anwendbaren Police benennen.

  • HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

In keinem Fall haftet der Käufer gegenüber dem Verkäufer aus unerlaubter Handlung oder aus Vertrag für zufällige, besondere, indirekte oder Folgeschäden. Als beiläufig entstandene, besondere, indirekte oder Folgeschäden gelten alle entstandenen oder erlittenen Ansprüche, Ausgaben, Schäden oder Verluste, Produktionsausfälle, Gewinneinbußen (direkt oder indirekt), Einnahmeausfälle, Vertragsausfälle, entgangene Einsparungen, Datenverluste oder -vernichtung, Strafschadensersatz, besondere oder beiläufige Schäden oder der Verlust von Geschäftswert. Unbeschadet des Vorstehenden übersteigt die maximale Gesamthaftung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, unabhängig davon, ob es sich um einen einzelnen Anspruch oder eine Reihe zusammenhängender Ansprüche handelt und unabhängig davon, ob sie aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig entstanden sind, nicht den Betrag, der dem vom Käufer für den Auftrag zu zahlenden Preis entspricht.

  • INDEMNITÄT

Der Verkäufer schützt, verteidigt (nach Wahl des Käufers), hält den Käufer, den/die Kunden des Käufers und jede Partei, auf deren Grundstück die Waren des Käufers installiert sind, schadlos und stellt sie von allen Ansprüchen, Klagen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Lizenzgebühren, Schäden oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) frei: (a) die sich aus einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch an den Käufer verkaufte oder erbrachte Waren oder Dienstleistungen ergeben, (b) die sich aus dem Tod oder der Verletzung, Krankheit oder Schädigung von Personen oder der Beschädigung von Eigentum oder sonstigen Schäden oder Verlusten von Personen ergeben, unabhängig davon, ob die Verletzung oder der Verlust angeblich aus dem Verschulden oder der Fahrlässigkeit des Käufers resultiert, die angeblich ganz oder teilweise aus (i.) einem tatsächlichen oder angeblichen Mangel an den Waren (latent oder offenkundig) oder (ii.) im Zusammenhang mit den Waren erbrachten Dienstleistungen oder (iii.) einer tatsächlichen oder angeblichen unsachgemäßen oder fahrlässigen Herstellung, Konstruktion, Installation oder Gestaltung der Waren oder (iv.) die Nichteinhaltung von Spezifikationen oder ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien des Verkäufers durch die Waren oder Dienstleistungen; (c) die sich aus einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der Bedingungen, Garantien und Zusicherungen ergeben, die der Verkäufer in diesem Auftrag oder anderweitig beim Verkauf der Waren abgegeben hat; (d) aus einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanordnungen oder Vorschriften bei der Herstellung, dem Besitz, der Verwendung oder dem Verkauf der Waren, mit Ausnahme von Ansprüchen, die ausschließlich und unmittelbar auf einer Änderung oder Modifizierung der Waren durch den Käufer beruhen; (e) aus dem Verlust oder der Zerstörung oder der Beschädigung von Werkzeugen, Ausrüstungsgegenständen und sonstigem persönlichen Eigentum des Verkäufers und seiner Unterauftragnehmer oder ihrer Mitarbeiter oder Vertreter, unabhängig davon, ob ein solcher Verlust, eine solche Zerstörung oder Beschädigung in irgendeiner Weise mit der Fahrlässigkeit des Käufers zusammenhängt oder nicht. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand eines jeden einzelstaatlichen oder bundesstaatlichen Gerichts zu unterwerfen, bei dem eine Klage gegen den Käufer eingereicht wird. Zusätzlich zu den oben genannten Rechten hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer seine Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren, zu verlangen, die ihm (a) bei der Eintreibung von Beträgen, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, (b) als Ergebnis eines Streits zwischen Verkäufer und Käufer über die Bedingungen dieses Auftrags oder (c) bei der Beantwortung von Informationsanfragen aus irgendeinem Grund, einschließlich Rechtsstreitigkeiten, behördlicher Verfahren oder anderer rechtlicher Angelegenheiten, entstanden sind.

  • KÜNDIGUNG AUS OPPORTUNITÄTSGRÜNDEN

Der Käufer kann diesen Auftrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen, indem er den Verkäufer schriftlich benachrichtigt. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung hat der Verkäufer unverzüglich alle Arbeiten einzustellen und alle seine Zulieferer und Subunternehmer zu veranlassen, die Arbeiten einzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das im Besitz des Verkäufers befindliche Eigentum, an dem der Käufer ein Interesse hat oder erwerben könnte, zu schützen. Der Verkäufer wird alle nicht eingestellten Arbeiten fortsetzen. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung kann der Verkäufer dem Käufer eine Forderung für die vor dem Datum der Kündigung geleistete Arbeit vorlegen. Auf der Grundlage der Gültigkeit des Kündigungsanspruchs und vorbehaltlich des Rechts des Käufers auf Prüfung gemäß Artikel 23 kann der Käufer dem Verkäufer (i) die fälligen Beträge für die geleistete Arbeit und die im Rahmen dieses Auftrags fertiggestellten, gelieferten und abgenommenen Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung noch nicht bezahlt wurden, sowie alle Beträge, die, i) Beträge für Arbeiten und Waren, die im Rahmen dieses Auftrags ausgeführt, geliefert, abgenommen und Dienstleistungen erbracht wurden und die vor dem Tag der Kündigung noch nicht bezahlt wurden, sowie alle Beträge, die der Verkäufer unter Berücksichtigung der geltenden Vorlaufzeiten notwendigerweise und in angemessener Weise an seine Lieferanten oder Unterauftragnehmer zur Erfüllung der Anforderungen des Auftrags gezahlt hat, mit Ausnahme aller Kosten für Waren, die entweder für andere Aufträge des Verkäufers verwendet werden können oder die der Verkäufer zur eigenen Verwendung für künftige Aufträge zurückbehält. Der Gesamtbetrag der Entschädigung darf den Auftragspreis nicht übersteigen, und wenn sich herausstellt, dass der Verkäufer einen Verlust für den gesamten Auftrag erlitten hätte, wenn er erfüllt worden wäre, wird eine angemessene Anpassung vorgenommen, die den Betrag der Forderung um den angegebenen Prozentsatz des Verlustes reduziert. Der Verkäufer erstattet dem Käufer unverzüglich jede Überzahlung, die der Käufer infolge einer Kündigung an den Verkäufer geleistet hat. DER VERKÄUFER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SEIN VERSÄUMNIS, EINE FORDERUNG INNERHALB DER HIERIN FESTGELEGTEN FRIST EINZUREICHEN, EINEN VERZICHT DARAUF DARSTELLT, ES SEI DENN, DER KÄUFER GEWÄHRT DEM VERKÄUFER SCHRIFTLICH EINE VERLÄNGERUNG DER FRIST.

  • BEENDIGUNG WEGEN ZAHLUNGSVERZUGS

Der Käufer ist berechtigt, diesen Auftrag unverzüglich ganz oder teilweise wegen Nichterfüllung zu kündigen, wenn der Verkäufer eine Bedingung oder Anforderung dieses Auftrags nicht erfüllt und, falls er Abhilfe schaffen kann, diesen Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch den Käufer behebt; oder im Falle des Konkurses des Verkäufers, der Einstellung des Geschäftsbetriebs, der Insolvenz, der Bestellung eines Konkursverwalters für das Eigentum oder den Betrieb des Verkäufers oder einer Abtretung, Reorganisation oder eines Vergleichs des Verkäufers zugunsten seiner Gläubiger. Nach einer solchen Beendigung hat der Käufer den Auftragspreis für alle fertiggestellten und vom Käufer abgenommenen Waren zu zahlen. Der Verkäufer überträgt dem Käufer das Eigentum an allen fertiggestellten Waren, teilweise fertiggestellten Waren und Materialien, Teilen, Werkzeugen, Gesenken, Vorrichtungen, Plänen, Zeichnungen, Informationen und Vertragsrechten (zusammenfassend "Fertigungsmaterialien"), die der Verkäufer speziell für den stornierten Teil des Auftrags hergestellt oder erworben hat, und liefert diese an den Käufer. Der Verkäufer hat auch das in seinem Besitz befindliche Eigentum zu schützen, an dem der Käufer ein Interesse haben könnte. Der Käufer hat das Recht, technische Informationen und geistige Eigentumsrechte des Verkäufers oder seiner Unterlieferanten, die der Käufer für die weitere Bereitstellung der Waren benötigt, kostenlos zu nutzen. Der Verkäufer erstattet dem Käufer alle Forderungen und überschüssigen Wiederbeschaffungskosten, die dem Käufer durch den Verzug des Verkäufers entstanden sind, und der Käufer ist berechtigt, solche Forderungen und Kosten mit den dem Verkäufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Der Verkäufer stellt dem Käufer oder seinem Beauftragten unentgeltlich jegliche Unterstützung zur Verfügung, die der Käufer benötigt, um die erfolgreiche Übertragung oder Bereitstellung der Waren an einen anderen Anbieter sicherzustellen.

  • PRÜFUNGSRECHTE DES KÄUFERS

Der Verkäufer verpflichtet sich, seine Bücher, Aufzeichnungen, Dokumente, computergestützten Aufzeichnungen, Hochrechnungen und anderen unterstützenden Daten in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen und -praktiken zu führen, die alle direkten und indirekten Kostenelemente jeglicher Art ordnungsgemäß widerspiegeln, unabhängig davon, ob sie für die Ausführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages oder für dieselben oder ähnliche Waren entstanden sind oder voraussichtlich entstehen werden ("Dokumente"). Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, diese Unterlagen zur Einsichtnahme, Prüfung, Vervielfältigung und Aufbewahrung durch jeden bevollmächtigten Vertreter des Käufers oder, nach Wahl des Käufers, durch die zuständige Regierungsstelle oder Behörde zur Verfügung zu stellen.

  • GEWALT MAJEURE

Keine der Parteien haftet der anderen gegenüber für Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese durch Brände, Überschwemmungen, Streiks, Aufstände, Krieg, höhere Gewalt und staatliche Maßnahmen in ihrer hoheitlichen oder vertraglichen Eigenschaft verursacht werden. Die Partei, deren Leistung durch ein solches Ereignis verhindert wird, hat die andere Partei so bald wie möglich nach Eintritt des Ereignisses schriftlich zu benachrichtigen und dabei alle Einzelheiten des Ereignisses und der zu erwartenden Verzögerung darzulegen, das Ereignis mit aller gebotenen Eile zu beheben und die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Ende des Ereignisses zu informieren. Der Käufer leistet dem Verkäufer keine Zahlungen für Kosten, die dem Verkäufer aufgrund einer solchen Nichterfüllung oder Verzögerung entstanden sind. Der Verkäufer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um derartige Ausfälle oder Verzögerungen zu vermeiden oder zu minimieren, einschließlich der Anwendung von Plänen zur Abhilfe oder der Beschaffung von Waren aus anderen Quellen. Kann der Verkäufer die Verzögerung nicht innerhalb einer vom Käufer festgelegten angemessenen Frist beheben, kann der Käufer den Auftrag ganz oder teilweise ohne Haftung kündigen, indem er den Verkäufer schriftlich benachrichtigt.

  • EINHALTUNG VON GESETZEN

Dieser Auftragnehmer und Unterauftragnehmer muss die Anforderungen von 41 CFR §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a) einhalten. Diese Vorschriften verbieten die Diskriminierung qualifizierter Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Personen mit Behinderungen und verbieten die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität, ihrer nationalen Herkunft oder aufgrund von Erkundigungen, Diskussionen oder der Offenlegung von Informationen über die Vergütung. Darüber hinaus verlangen diese Vorschriften, dass die betroffenen Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer positive Maßnahmen ergreifen, um Personen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, nationale Herkunft, geschützten Veteranenstatus oder Behinderung einzustellen und zu befördern. Der Auftragnehmer/Unterauftragnehmer verpflichtet sich, alle in 29 CFR Teil 471, Anhang A zu Unterteil A (Executive Order 13496) aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.

  • NICHT-WAIVER

Der Verzicht einer der Parteien auf die Verletzung einer der von der anderen Partei zu erfüllenden Bedingungen dieses Auftrags ist nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bedingung dieses Auftrags auszulegen.

  • ABHILFE

Die in diesem Auftrag festgelegten Rechte und Rechtsmittel des Käufers sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln des Käufers.

  • GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN

Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieses Auftrags unterliegt dem Recht des Staates Kalifornien (ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts, die zur Anwendung des innerstaatlichen Rechts einer anderen Rechtsordnung führen würden), unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand eines jeden einzelstaatlichen oder bundesstaatlichen Gerichts zu unterwerfen, bei dem der Käufer diesen Auftrag erteilt. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Auftrag ergeben und die nicht durch eine Vereinbarung der Parteien beigelegt werden, können durch ein geeignetes Gerichtsverfahren beigelegt werden. Bis zu einer Entscheidung, Berufung oder einem Urteil in einem solchen Verfahren oder bis zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Auftrag ergeben, hat der Verkäufer die Ausführung dieses Auftrags in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Käufers gewissenhaft fortzusetzen.

  • MITARBEITERBEWUSSTSEIN

Ascent Aerospace verlangt von seinen Zulieferern, dass sie eine Kultur des Bewusstseins der Mitarbeiter für ihren Beitrag zur Produkt- und Dienstleistungsqualität, ihren Beitrag zur Produktsicherheit und die Bedeutung ethischen Verhaltens fördern.

  • ANTI-KORRUPTION

Der Verkäufer garantiert, dass er (a) keine finanziellen oder sonstigen Vorteile jeglicher Art als Anreiz oder Belohnung für die Vornahme oder Unterlassung unzulässiger Handlungen oder für die unzulässige Ausübung einer Funktion im Zusammenhang mit dem Auftrag oder den Waren angeboten, gewährt oder vereinbart hat und/oder angefordert oder angenommen hat; oder (b) in einer Weise gehandelt hat, die eine Straftat des Verkäufers darstellen würde oder den Käufer dazu veranlassen würde, eine Straftat im Sinne der Anti-Korruptionsgesetze zu begehen; oder (c) Kinderarbeit eingesetzt hat.

  • GEFÄLSCHTE WAREN

Der Verkäufer darf dem Käufer keine gefälschten Waren liefern. Alle vom Verkäufer gelieferten Waren, einschließlich der von den Subunternehmern des Verkäufers gelieferten Waren oder deren Komponenten, müssen original und echt sein und in voller Übereinstimmung mit allen Vertragsanforderungen, Spezifikationen, Zertifizierungen und allen unterstützenden Daten zur Vertragserfüllung des Käufers stehen. Der Verkäufer garantiert, dass er die in die Waren einzubauenden und an den Käufer zu liefernden Komponenten oder Materialien direkt vom Originalhersteller (OCM)/Originalausrüstungshersteller (OEM) oder über eine von OCM/OEM autorisierte Händlerkette bezogen hat und dass diese Komponenten und Materialien nicht von unabhängigen Händlern oder Maklern erworben wurden, es sei denn, der Käufer hat dies im Voraus schriftlich genehmigt. Der Verkäufer verlangt von seinen Lieferanten und Unterauftragnehmern die Bereitstellung aller Daten, die zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich sind, und der Verkäufer muss alle diese Daten validieren und sie dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung stellen. Der Verkäufer stellt sicher, dass keine der Waren gefälscht, ungenau gekennzeichnet oder in irgendeiner Weise falsch dargestellt wird. Der Verkäufer muss über ein funktionsfähiges Verfahren zur Kontrolle von Fälschungen für die Waren verfügen, das mit diesen Bestimmungen und angemessenen Geschäftsbedingungen, einschließlich AS5553A, übereinstimmt, und der Käufer hat das Recht, das Verfahren jederzeit vor oder nach der Lieferung der Waren zu prüfen, zu inspizieren und/oder zu genehmigen. Wenn sich herausstellt, dass es sich bei den im Rahmen dieses Auftrags gelieferten oder zu liefernden Waren um gefälschte Waren handelt oder der Verdacht besteht, dass es sich um gefälschte Waren handelt, hat der Käufer das Recht, die Waren für weitere Untersuchungen zu beschlagnahmen. Eine solche Untersuchung kann die Beteiligung von Dritten oder staatlichen Ermittlungsbehörden einschließen, wenn dies durch Gesetze oder Vorschriften oder durch den Kunden des Käufers oder durch den Käufer nach eigenem Ermessen erforderlich ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, bei allen vom Käufer durchgeführten Untersuchungen nach Treu und Glauben zu kooperieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kooperation des Verkäufers im Hinblick auf die Offenlegung aller Konstruktions-, Entwicklungs-, Herstellungs- und Rückverfolgbarkeitsunterlagen in Bezug auf die Ware. Auf Verlangen des Käufers stellt der Verkäufer dem Käufer die nach diesem Vertrag erforderlichen Konformitätsbescheinigungen für die Waren zur Verfügung. Der Käufer ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer Zahlungen für Waren zu leisten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gefälscht sind und die untersucht werden.

  • OFFENLEGUNG VON KONFLIKTMINERALIEN

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, den Käufer bei der Einhaltung der Beschaffungsverpflichtungen gegenüber bestimmten Kunden zu unterstützen, einschließlich der Anforderungen, die Beschaffung von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold ("Konfliktmineralien") aus bestimmten Ländern des afrikanischen Subkontinents zu melden. Der Verkäufer muss über Due-Diligence-Prozesse verfügen, um angemessene Nachforschungen über das Herkunftsland von Konfliktmineralien, die in den an den Käufer verkauften Waren enthalten sind, anzustellen, auch bei seiner Lieferkette. Der Verkäufer muss in jedem Angebot oder Vorschlag eine Mitteilung über die tatsächliche oder vorgeschlagene Beschaffung von Konfliktmineralien, die in den Waren enthalten sein sollen, enthalten. Wenn der Verkäufer kein formelles Angebot oder einen Vorschlag erstellt hat, muss er nach Erhalt einer Bestellung des Käufers und vor der Annahme dieser Bestellung durch den Verkäufer den Käufer über das Vorhandensein von Waren mit Konfliktmineralien informieren. Der Verkäufer muss die Daten melden, die der Käufer benötigt, um seine Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden bezüglich der Beschaffung von Konfliktmineralien zu erfüllen. Weitere Informationen über die Gesetzgebung zu Konfliktmineralien finden Sie unter: http://www.sec.gov/rules/final/2012/34-67716.pdf. Informationen über das OECD Conflict Minerals Due Diligence International Framework finden Sie unter: http://www.oecd.org/corporate/mne/DDguidanceTTTpilotJan2013.pdf und http://www.oecd.org/daf/inv/mne/mining.htm. Die neueste Fassung des CMRT ist unter http://www.conflictfreesourcing.org/conflict-minerals-reporting-template verfügbar . Die Website der Conflict Free Sourcing Initiative (CFSI)(http://www.conflictfreesourcing.org) bietet Informationen und Schulungen zu Konfliktmineralien. Ressourcen und Schulungsmaterialien sind unter http://www.conflictfreesourcing.org/resources-and-training/training/ verfügbar.)

  • SICHERHEITS- UND UMWELTVORSCHRIFTEN

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle im Rahmen dieses Auftrags durchgeführten Arbeiten und gelieferten Waren in jeder Hinsicht den geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen und -vorschriften entsprechen müssen. Dementsprechend hat der Verkäufer den Käufer von allen Schäden, Kosten, Verlusten, Gebühren, Ausgaben oder Verbindlichkeiten freizustellen, die durch einen Verstoß des Verkäufers gegen solche Gesetze oder Vorschriften verursacht werden oder sich daraus ergeben.

  • GEFAHRSTOFFE

Der Verkäufer ist verpflichtet, in jedem Angebot auf gefährliche oder schädliche Materialien hinzuweisen, die in den Waren enthalten sind und die eine besondere Handhabung oder Behandlung erfordern. Wurde vom Verkäufer kein formelles Angebot erstellt, muss der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung des Käufers und vor der Annahme dieser Bestellung durch den Verkäufer den Käufer über das Vorhandensein gefährlicher oder schädlicher Materialien, die eine besondere Handhabung oder Behandlung erfordern, informieren. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle US-amerikanischen und internationalen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, -vorschriften und -richtlinien in Bezug auf die Lieferung von Waren und Gefahrstoffen einzuhalten. Der Verkäufer ist für alle Kosten und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Wiederverwertung von Waren gemäß den geltenden US-amerikanischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien verantwortlich.

  • AUSFUHRBESTIMMUNGEN UND EINHALTUNG VON HANDELSVORSCHRIFTEN
  • Department of Commerce, die International Traffic in Arms Regulations ("ITAR") des U.S. Department of State, die U.S. Customs & Border Protection Regulations, der Harmonized Tariff Schedule und die Anti-Boykott- und Embargo-Vorschriften und -Richtlinien, wie sie in den EAR und im U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (zusammen "Handelskontrollgesetze") niedergelegt sind.
  • Der Verkäufer muss die Offenlegung von und den Zugang zu kontrollierten Gütern oder technischen Daten, die vom Käufer im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags bereitgestellt werden, in Übereinstimmung mit allen geltenden Handelskontrollgesetzen kontrollieren. Der Verkäufer darf keine exportkontrollierten Gegenstände, Daten oder Dienstleistungen weitergeben (einschließlich der Weitergabe an ausländische Personen, die beim Verkäufer beschäftigt sind oder mit ihm in Verbindung stehen oder mit ihm unter Vertrag stehen, oder an Unterlieferanten des Verkäufers oder an Tochtergesellschaften des Verkäufers außerhalb der USA), ohne den Käufer im Voraus zu informieren und die erforderliche Ausfuhr- und/oder Einfuhrgenehmigung einzuholen.
  • Vorbehaltlich der geltenden Handelskontrollgesetze teilt der Verkäufer dem Käufer die Exportkontrollklassifizierung jeder Ware oder Technologie, einschließlich Software, mit.
  • Der Verkäufer sichert zu, dass er ein wirksames Export-/Importkontrollprogramm in Übereinstimmung mit allen geltenden Handelskontrollgesetzen unterhält. Eine Kopie der Prozesskontrolldokumente und anderer vom Käufer in angemessener Weise angeforderter Dokumente in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Handelskontrollgesetze durch den Verkäufer ist dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
  • Der Verkäufer sichert hiermit zu, dass weder der Verkäufer noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen des Verkäufers in einer der von der US-Regierung geführten Listen der "Restricted Parties" aufgeführt sind, und er wird den Käufer unverzüglich benachrichtigen, wenn der Verkäufer in einer Liste der "Denied Parties" aufgeführt wird oder wenn die Exportprivilegien des Verkäufers auf andere Weise von einer staatlichen Stelle ganz oder teilweise verweigert, ausgesetzt oder aufgehoben werden.
  • Der Verkäufer informiert den Käufer rechtzeitig über tatsächliche oder angebliche Verstöße gegen geltende Handelskontrollgesetze, einschließlich aller Klagen, Aktionen, Verfahren, Bescheide, Vorladungen, Anfragen oder sonstiger Mitteilungen von Regierungsbehörden über tatsächliche oder angebliche Verstöße bei der Erfüllung dieses Vertrages durch den Verkäufer und kommt allen angemessenen Anfragen des Käufers nach Informationen über derartige Verstöße nach.
  • Der Verkäufer nimmt in alle Verträge mit seinen Unterlieferanten Verpflichtungen auf, die nicht weniger restriktiv sind als die in diesem Artikel genannten, die die Einhaltung aller geltenden Handelskontrollgesetze verlangen.
  • Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Schäden, Verbindlichkeiten, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren, frei, die sich aus Ansprüchen, Klagen, Behauptungen oder Anklagen wegen der Nichteinhaltung aller geltenden "Handelskontrollgesetze" durch den Verkäufer ergeben, und hält ihn schadlos. Jede Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Klausel über die Einhaltung von Exportvorschriften und Handelsbestimmungen durch den Verkäufer stellt einen wesentlichen Verstoß gegen den Auftrag dar.
  • Dieses Programm kann Informationen enthalten, die den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) oder den Export Administration Regulations ("EAR") unterliegen. Exportkontrollierte Informationen dürfen nur an US-Bürger oder Einwanderer (Inhaber einer Green Card) weitergegeben werden. Alle Dokumente, die exportkontrollierte technische Daten enthalten, sind mit dem folgenden Vermerk versehen:

WARNUNG - Dieses Dokument enthält technische Daten, deren Ausfuhr durch den Arms Export Control Act (Title 22, U.S.C., Sec. 2751, et seq.) oder den Export Administration Act von 1979 in seiner geänderten Fassung (Title 50, U.S.C., App. 3401 et seq.) eingeschränkt ist. Verstöße gegen diese Ausfuhrgesetze werden mit schweren strafrechtlichen Sanktionen geahndet.

  • HERKUNFTSLAND - TEILKENNZEICHNUNG

Der Verkäufer erklärt, dass keine Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen dieses Auftrags geliefert werden, direkt oder indirekt aus Ländern importiert wurden, die derzeit auf den Sanktionslisten des Office of Foreign Assets Control (OFAC) aufgeführt sind, die unter http://www.treas.gov/ofac/ abgerufen werden können. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle im Rahmen dieses Auftrags gelieferten Waren, die ausländischen Ursprungs sind und in die Vereinigten Staaten importiert werden, vom Käufer an einer gut sichtbaren Stelle so gut lesbar, unauslöschlich und dauerhaft gekennzeichnet werden, wie es die Art der Waren zulässt. Diese Kennzeichnung gibt den englischen Namen des Ursprungslandes der Waren zum Zeitpunkt der Einfuhr in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten an. Behältnisse mit Waren, die von der Kennzeichnung der einzelnen Waren ausgenommen sind, sind mit dem Namen des Ursprungslandes der Waren zu kennzeichnen, es sei denn, das Behältnis ist ebenfalls von der Kennzeichnung ausgenommen. (19 U.S.C. 304/19 C.F.R. 134.11).

  • ANFORDERUNGEN AN DEN KUNDENFLUSS

Die Kunden des Käufers können verlangen, dass der Käufer bestimmte Bedingungen akzeptiert, die auch an die Lieferbasis des Käufers weitergegeben werden müssen. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, die Anwendung solcher auf diesen Auftrag anwendbaren Bedingungen zu akzeptieren. Wenn solche Bedingungen anwendbar sind und nicht bereits in diesen Bedingungen enthalten sind, wird der Käufer diese erforderlichen Bedingungen in ein geändertes Dokument aufnehmen, das der Lieferant einhalten muss.

  • REGIERUNGSVERTRÄGE

Wenn diese Bestellung eine Vertragsnummer der US-Regierung oder die Bezeichnung "Regierung" trägt, unterliegt diese Bestellung allen anwendbaren Bestimmungen und enthält alle Klauseln und Vereinbarungen, die gemäß den Bedingungen eines Vertrags der US-Regierung, unter dem oder für den diese Bestellung verwendet wird, erforderlich sind, einschließlich aller Bundesgesetze und -vorschriften. Bei Nichteinhaltung durch den Verkäufer gelten die Waren oder Dienstleistungen als nicht konform.

  • GESAMTE VEREINBARUNG

Dieser Auftrag, einschließlich aller Änderungsaufträge, Anhänge, Anlagen, Ergänzungen, Spezifikationen, Zeitpläne und einschließlich der Einbindung von Kundenvorgaben und vertraglichen Anforderungen der US-Regierung, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Auftrags dar, und es gibt keine mündlichen Absprachen, Zusicherungen oder Gewährleistungen, die ihn beeinflussen. Dieser Auftrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Auftrags. Weder der Leistungsverlauf noch der Geschäftsverlauf noch der Handelsbrauch dürfen zur Auslegung, Interpretation, Qualifizierung, Erläuterung oder Ergänzung der Bestimmungen dieses Auftrags herangezogen werden. Dieser Auftrag kann nur durch schriftliche, von den Parteien unterzeichnete Änderungen geändert werden.